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    Förderchancen für eTruck-Ladeinfrastruktur

    BMV-Förderprogramm 2026

    Förderchancen für eTruck-Ladeinfrastruktur

    Jetzt bis zu 500 €/kW prüfen: Das BMV (Bundesministerium für Verkehr) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Mercedes-Benz Trucks bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen Förderaufrufe und zeigt, wie die nächsten Schritte mit deinem Händler geklärt werden können.

     

    Anträge für die Aufrufe B und C können vom 26. Mai bis 7. Juli 2026 eingereicht werden; Aufruf A läuft vom 5. Juni bis 30. September 2026.

    Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

    Die aktuellen Förderaufrufe sind zeitlich begrenzt und können zentrale Investitionen in eTruck-Ladeinfrastruktur unterstützen.

    • 1 Mrd. € Fördervolumen
      Über vier Jahre stehen Mittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge bereit. Zum Start sind 200 Mio. € für die ersten drei Förderaufrufe vorgesehen.
    • Antragsfenster für Aufruf B und C
      Für zwei zentrale Aufrufe können Anträge vom 26.05. bis 07.07.2026 eingereicht werden.
    • Bis zu 500 €/kW Förderung
      Je nach Aufruf sind bis zu 500 €/kW möglich. Förderfähig sind u. a. Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Batteriespeicher sowie Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme.

    Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?

    Je nach Nutzungsmodell kommen unterschiedliche Förderaufrufe infrage. Entscheidend ist vor allem, ob die Ladeinfrastruktur nur für den eigenen Betrieb bzw. einen eingeschränkten Nutzerkreis oder öffentlich zugänglich geplant ist.

    Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom jeweiligen Vorhaben und den offiziellen Förderbedingungen ab.

    TruckCharge

     

        

    Kriterium

    Aufruf A:
    Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU

    Aufruf B:
    Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen

    Aufruf C:
    Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

    Für wen?

    Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition

    Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen

    Juristische Personen des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen

    Nutzung

    Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis

    Nicht öffentlich, z. B. Betriebshof, Depot, eigene Nutzfahrzeuge oder eingeschränkter Nutzerkreis

    Öffentlich zugänglich, z. B. Rastanlagen, Lade-Hubs oder Logistikstandorte

    Mindestladeleistung

    mind. 50 kW DC pro Ladepunkt

    mind. 50 kW DC pro Ladepunkt

    mind. 100 kW DC pro Ladepunkt; mind. 1.500 kW Nennladeleistung je Standort; mind. ein Ladepunkt mit 350 kW oder mehr

    Förderintensität

    500 €/kW fest

    bis zu 500 €/kW

    bis zu 500 €/kW

    Max. Fördersumme

    bis zu 300.000 € bei De-minimis; bis zu 1 Mio. € bei AGVO, verbundene Unternehmen zusammen max. 10 Mio. €

    5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €

    5 Mio. € pro Antrag; verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €

    Antragsfenster

    05.06.–30.09.2026

    26.05.–07.07.2026

    26.05.–07.07.2026

    Auswahlverfahren

    FIRST COME. FIRST SERVE.
    Kein Auswahlverfahren; Entscheidung nach der Reihenfolge des Antragseingangs

    Wettbewerb nach Förderintensität

    Wettbewerb nach Förderintensität, AFIR-Standorten und Durchleitungsmodell

        

    Vor Antragstellung prüfen

    Für alle Förderaufrufe gelten zentrale Voraussetzungen, die frühzeitig geklärt werden sollten:

    • Erneuerbarer Strom: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
    • Netzanschluss: Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren gestellt oder bestätigt sein, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
    • Vorhabenbeginn: Mit der Umsetzung bzw. verbindlichen Beauftragung darf grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden.

    Was kann gefördert werden?

    Die Förderung kann mehr umfassen als die Ladepunkte selbst. Je nach Vorhaben können zentrale Bausteine für den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur förderfähig sein.

    1. Ladeinfrastruktur
      Fabrikneue Ladeinfrastruktur mit CCS- oder MCS-Stecker
    2. Netzanschluss & Tiefbau
      Erforderliche Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten
    3. Lade-, Last- & Energiemanagement
      Systeme zur Steuerung und Optimierung des Ladebetriebs
    4. Batteriespeicher
      Speicherlösungen als Bestandteil der Ladeinfrastruktur

    Hinweis:
    Nicht förderfähig sind u. a. AC-Lader, Planungskosten, Kosten für Grund und Boden oder Pacht sowie eigenes Personal.

    Charging

    In vier Schritten zur passenden Förderung

    Nach der ersten Orientierung geht es um die nächsten Schritte: Beratung einholen, Antrag über Projektträger einreichen und das Ladevorhaben erst nach Bewilligung umsetzen.

    1. Prüfen
      Welcher Förderaufruf passt zu deinem Vorhaben?
      Die Förderübersicht dient als erste Orientierung.
    2. Beraten
      Kontaktiere deinen Mercedes-Benz Trucks Händler, um gemeinsam die nächsten Schritte für dein Ladevorhaben zu besprechen.
    3. Beantragen
      Reiche den Antrag eigenständig über den Projektträger Jülich (PtJ) ein. Dein betreuender Händler unterstützt dich dabei.
    4. Umsetzen
      Nach Bewilligung kann das Vorhaben umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nachträglich nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.


    Händler finden

    Jetzt Förderchance mit deinem Händler besprechen

    Dein Mercedes‑Benz Trucks Händler unterstützt dich dabei, dein Ladevorhaben einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären.

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